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Das Recht schützt oft gerade die, die mit ihm nichts am Hut haben

NRW bereitet sich auf die Rückkehr ehemaliger IS-Kämpfer vor. Einzelzellen werden hergerichtet, damit die Damen und Herren, die uns noch vor Kurzem mit hassverzerrten Fratzen Schlimmes angetan hätten, auch ja ordentlich untergebracht sind.

Einzelzellen bedeuten „Isolationshaft“. Deshalb wird es im Land Widerspruch gegen diese „Unmenschlichkeit“ geben. Die armen und häufig traumatisierten IS-Söldner dürfen in einem Rechtsstaat so nicht behandelt werden. Natürlich nicht!

Lassen wir diejenigen beiseite, die ihre eine Generalentscheidung gegen alles Fremde, den Islam sowieso, schon getroffen haben: es bleiben immer noch genug Leute übrig, die mit den rechtsstaatlichen Verfahren nicht nur glücklich sind. Vor allem natürlich dann, wenn sie andere Problemlagen, die zeitgleich ablaufen, mit der Rücknahme von Terroristen vergleichen.

Wir lesen, dass die Polizei den Druck auf kriminelle Clans in Deutschland erhöht. Wir erfahren, wie viele solcher Clans es im Land gibt und wie viele Menschen dazugehören. Nicht alle Angehörigen eines Clans, zu dem viele Tausend Personen zählen, sind kriminell. Aber so genau weiß man auch das nicht.

Nichtsdestoweniger scheint die Solidarität der Mitglieder dem Clan und nicht Deutschland zu gehören. Sie haben sich hier eingerichtet, weil man sie (aus falsch verstandener Toleranz) jahrzehntelang gewähren ließ. Für mich stellt allein die Tatsache ein riesiges Problem dar, dass diese Menschen das Gefühl haben, über unserem Gesetz zu stehen.

Von den 6.449 Clan-Gangstern hierzulande (nur NRW!) stammen rund die Hälfte aus dem Libanon und der Türkei. Beide Länder weigern sich, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen. Wahrscheinlich wissen die Verantwortlichen, dass diese Menschen noch gefährlicher sind als demoralisierte IS-Kämpfer, deren Rücknahme in deutsche Obhut vorgesehen ist.

Warum die Abschiebungen von Schwerkriminellen sich für unser Land so schwierig gestaltet, ist nachvollziehbar, wenn man ein paar Details der Abschiebung des Miri – Clanchefs erfährt.

Nach einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeiger von heute, reiste der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, im Herbst 2018 nach Beirut. Es folgte ein Informationsaustausch mit dem dort zuständigen Chef des Grenz-Sicherheitsdienstes sowie den Innensenatoren aus Berlin und Bremen. Damit waren die Dinge in die „richtigen Bahnen“ gelenkt worden. Es war mehr als ein halbes Jahr vergangen, bis die „Operation“ stattfand.

Diese Zeit schien nötig, um den Verbrecher durch die Anti-Terror-Einheit GSG9 – Beamte in einem Überraschungscoup festzusetzen und per Hubschrauber und Flugzeug nach Beirut zu schaffen.

Diese im Geheimen vorbereitete Operation stellte sicher, dass womöglich eine „Telefonalarmkette“ nicht Dutzende von Clanmitgliedern auf den Plan gerufen hätte. Wahrscheinlich hätte es einen „Bürgerkrieg“ im Kleinen gegeben, wenn die Festnahme des Clanbosses vorher publik geworden wäre.

Bei mir hinterlässt diese Beschreibung des Ablaufs einen fahlen Nachgeschmack!

Das Gewaltmonopol des Staates scheint einseitig aufgehoben. Jedenfalls verfügen die Clans offensichtlich über die Macht, polizeiliche Aktionen gewaltsam zu behindern. Das ist zwar keine Neuigkeit. Aber es schockiert, wenn man es schwarz auf weiß liest.

36% der straffälligen Clanmitglieder sind deutsche Staatsangehörige. Sie können deshalb nicht ausgewiesen werden. Ein Drittel stammt aus dem Libanon. „Abschiebungen dorthin gestalten sich schwierig“, sagt der Leiter der LKA-Abteilung für organisierte Kriminalität in Düsseldorf. Ich frage mich, was machen wir, wenn es schwierig wird?
Die Antwort des Staates wohl: Da kann man nix machen.

15% der Clankriminellen kommen aus der Türkei. Blöd, dass die ihre Pässe weggeworfen haben und ihre Identität deshalb nicht festzustellen ist. So genannte Personalersatzpapiere können nur von den Personen selbst bei den türkischen Stellen beantragt werden. Komisch, dass das nicht klappt, nicht wahr?

13% der Clanmitglieder kommen aus Syrien. Dorthin weisen wir nicht aus, weil die dort herrschende Sicherheitslage es nicht zulässt.

Wer könnte schon was dagegen haben, dass diese Leute uns beklauen oder sonst was Schlimmes tun, wenn sie in ihrem Land womöglich Schaden an Leib und Seele nähmen?

Dann gibts da noch die Staatenlosen. Die werden dauerhaft geduldet, weil sie nicht außer Landes gebracht werden können. Die Duldung ist auch in den Fällen obligatorisch, wenn „ein in der Regel unbescholtenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat“. Und ich dachte, es gäbe keine Sippenhaft. Ach ja, ist ja auch umgekehrt…

Unser Recht folgt dem Grundgedanken, dass Familienzusammenführungen zu beachten, sie also nicht „auseinandergerissen“ werden. Dass Familien durch die Taten dieser Gangster auseinandergerissen werden, spielt bei humanitären Überlegungen wohl nie eine Rolle.

Vielleicht stammen die Gesetze ja aus Zeiten, in denen Clan-Verbrecher sich mithilfe ihrer hochdotierten Anwälte nicht so zunutze gemacht haben, wie es heute geschieht? Aber wenn wir das halt immer so gemacht haben… muss man an den Gesetzen nichts ändern.

Ich kann nur hoffen, dass Politik und Behörden an den Clans dranbleiben und andere Möglichkeiten finden, ihre Strukturen zu zerschlagen. Hoffentlich bleiben die Maßnahmen, die ihren Weg immerhin regelmäßig durch kleine Erfolgen in die Medien finden, weiter bestehen und der Druck auf die Verbrecher wird weiter erhöht.

Vielleicht kann ich mich dann damit aussöhnen, dass wir deutschstämmige Verbrecher aus ihrem Trauma durch ihren Kampf für ihren IS befreien und solche (zumindest potenziellen) Mörder allen Ernstes resozialisieren wollen.

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