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Dann sollte der Verfassungsschutz unverzüglich aufgelöst werden.

An den Reaktionen der Leser von „Welt“ – Online auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln sieht man erneut, mit welcher Art von demokratietreuen Gesellen wir es hier zu tun haben.

Allerdings – obwohl nichts passiert ist, weil eine Entscheidung in der Hauptsache erst erfolgen wird, ist der Beschluss des Verwaltungsgerichtes in meinen Augen kein Ausweis von Rechtsstaatlichkeit. Sie passt zum Gesamteindruck, den der Staat in diesen Zeiten macht. Das ist alles andere als souverän und überzeugt höchstens die von der AfD.

Sollte es dazu kommen, dass ein Gericht eine solche Entscheidung des Verfassungsschutzes per Überprüfung und anschließender Entscheidung auf der Sachebene kippt, muss die Konsequenz die Auflösung des Verfassungsschutzes sein! Und das unverzüglich!

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Fotoquelle: pexels polina tankilevitch 8553893

Ich heiße Horst Schulte und bin 69 Jahre alt. Ich lebe seit meiner Geburt in der schönen Stadt Bedburg, nicht weit von Köln entfernt. Bloggen und digitales Fotografieren sind meine Hobbys. Die Themenschwerpunkte hier im Blog bilden Gesellschaft, Politik und Medien.

2 Gedanken zu „Dann sollte der Verfassungsschutz unverzüglich aufgelöst werden.“

  1. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Der Verfassungsschutz hat sich nicht an das Stillhalteabkommen gehalten, um die Chancengleichheit für die bevorstehenden Wahlen im Frühjahr nicht zu gefährden.

    Das Verwaltungsgericht hatte also gar keine andere Chance, als den Verdachtsfall auszusetzen.

    Bei allem Verständnis gilt die Rechtsstaatlichkeit auch erst einmal für die AFD. Ich vermute aber mal ganz stark, dass spätestens nach den Landtagswahlen die Hochstufung zum Verdachtsfall bestätigt wird.

    Und – der Erfolg der AFD beruht ja offensichtlich auf ihrem Rechtsextremismus, sonst wäre es nach Bekanntgabe des Verfassungsschutzes zu Massenaustritten gekommen. Spätestens ab dem Punkt muss auch dem letzten „Protestwähler“ klar sein, eine rechtsextremistische Partei zu unterstützen. Daran hat sich auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts nichts geändert.

    Die AFD wird ihr Parteiprogramm, wenn auch in aller Vorsicht, weiterhin nach dem Prinzip des Autoritarismus, Ethnizismus und Antipluralismus durchsetzen müssen, um ihre Kernwählerschaft nicht zu verlieren.

    Die Frage ist nur, wie die Partei zukünftig vorgeht, um ihre Ziel zu erreichen. Wenn die AFD zu zaghaft ist, verliert sie ihre Wähler und bei zu großer Radikalität wird der Verfassungsschutz aktiv.

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  2. Das Verwaltungsgericht soll darüber entscheiden, was der Verfassungsschutz tut und was er lässt. Ich finde das schräg. Deshalb würde ich empfehlen, den Verfassungsschutz mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Übrigens auch den in den Ländern. Wenn Gerichte die Arbeit des Verfassungsschutzes übernehmen möchten, bitte sehr. Ich halte davon gar nichts.

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