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Handytarife und ihre juristischen Grundlagen bleiben mir ein Rätsel

Es gibt Sachen (Handytarife beispielsweise), die ich weder akzeptiere, noch verstehe. Obwohl ich andererseits zugeben muss, dass mir das eigentlich gar nicht hätte passieren dürfen. Eine Geschichte der Kategorie: Konsequenzen eigener Dummheit.

Ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichtes erlaube es den Anbietern außerdem, die neuen 24 Monate Vertragslaufzeit an die vorherigen anzuhängen. Entscheidet sich die Verbraucherin oder der Verbraucher also ein halbes Jahr vor dem ursprünglichen Vertragsende für die Vertragsverlängerung, wäre er oder sie insgesamt noch 30 Monate an den Vertrag gebunden. „Das ist immer dann erlaubt, wenn der Kunde von sich aus die vorzeitige Vertragsverlängerung beauftragt oder dieser in Textform zugestimmt hat“, wie Kuch erklärt.

Quelle: SR.de

Mein Provider war „Mobilcom“. „Freenet“ hat übernommen. Die Vertragsbedingungen haben sich – soweit ich weiß, nicht verändert. Das, was im Zitat beschrieben wurde, war schon immer so.

Tolle Versprechungen auch bei Handytarifen

Im Sommer 2021 erhielt ich noch von „Mobilcom“ einen Brief. Darin dankte man mir für meine Treue (ja, die Dummen sterben nicht aus!). Am Anfang des Schreibens, wurde ich gefragt, ob ich schon wisse, dass ich meinen Mobilfunkvertrag ab sofort verlängern könne? Man könne, so heißt es weiter, meinen Tarif bereits jetzt optimieren und an meine aktuellen Bedürfnisse anpassen. Das Schreiben ist mit weiteren Lobpreisungen des Angebotes gefüllt.

Schicke Smartphones

Als Anlage war ein hochwertiges Prospekt beigefügt, das allerlei tolle Smartphones anpries. Von diesen konnte man sich eines aussuchen. Ich denke, so läuft das bei Mitteilungen zu vorzeitigen Vertragsverlängerungen wohl in der Regel ab.

Ich wusste, dass es möglich ist, eine Vertragsverlängerung vorzeitig durchzuführen und habe diese auch zuvor bereits mehrfach genutzt. Schließlich war ich seit 2007 Kunde von „Mobilcom“. I.d.R. war der zeitliche Vorlauf jedoch nicht annähernd so lang, wie in diesem Fall. Wahrscheinlich ist mir die unerhörte Konsequenz der Handhabung bei Vertragslaufzeiten für vorzeitig verlängerte Verträge deshalb nie ins Auge gefallen.

Fiese Praktiken der Handyverkäufer

Mein noch laufender Vertrag hat jedenfalls eine Laufzeit bis März 2022. Daraus ergab sich, dass die Kündigung laut Freenet erst zum März 2024 gültig ist.

mit großem Bedauern habe ich Ihre Kündigung vermerkt. Gemäß den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen endet Ihr Vertrag am 25.03.2024.

Kündigung per E-Mail

Ein späterer Tarifvergleich machte klar, wie blöd ich mich wieder einmal angestellt habe und wie ich diesen Verkaufsleuten von „Mobilcom“ auf den Leim gegangen bin. Ich zahle seitdem monatlich über 31 Euro für eine Leistung, die ich als Rentner so gar nicht benötige. Dabei nutze ich mein Smartphone täglich für alle möglichen Aufgaben. Nur halt ziemlich wenig zum Telefonieren. Ich lese viel Nachrichten, Blogs, E-Mails, ich nutze es draußen manchmal als Auslöser für Stativaufnahmen, zum Fotografieren benutze ich mein Smartphone eher selten.

Was mach‘ ich mit einem Handytarif, der im Monat 31 Euro kostet?

Ich kann mein TV-Gerät damit steuern. Viele Google-Abfragen laufen übers Smartphone. Die Apps von Google Authenticator, Instagram, TV-Spielfilm, Google Fotos, Evernote, Spotify und Spiegel, vielleicht noch WhatsApp gehören zu denen, die ich am häufigsten nutze. Die Allermeisten nutze ich zu Hause im Netzwerk. Mein Datenverbrauch ist gering, wenn wir außerhalb unserer Wohnung unterwegs sind. Die Corona-App haben meine Frau und ich natürlich auch installiert. Beachtet haben wir sie beide eher selten. Es gab Zeiten, an denen meine Frau fast täglich neue rote Warnmeldungen erhalten hat …

Text als Selbstkränkung

Dass ich als Rentner mich auf einen so teuren Vertrag eingelassen habe, war doch so was wie eine Selbstkränkung. Statt innerhalb der gesetzlichen Frist die Widerrufsbelehrung zu nutzen, habe ich ein paar Tage nach dem Verstreichen derselben meinen Vertrag schriftlich gekündigt. Das war am 14.8.2021. Die Vertragslaufzeit endet – durch die vom Amtsgericht Köln bestätigte Praxis (siehe oben) erst im März 2024. Herzlichen Glückwunsch, Horst. Das hast du echt sauber hinbekommen.

Ich kann mir vorstellen, dass viele kaum Verständnis für solche Nachlässigkeiten aufbringen. Deshalb muss ich damit leben, dafür kritisiert zu werden. Vielleicht führt meine Schilderung der eigenen Dummheit andererseits aber dazu, dass andere bei dieser Art von vorzeitigen Vertragsverlängerungen aufmerksamer sind. Bestimmt führt diese Form der Handhabung zu viel Verdruss. Dass Richter solche Dinge zulassen, finde ich persönlich nicht in Ordnung.

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4 Gedanken zu „Handytarife und ihre juristischen Grundlagen bleiben mir ein Rätsel“

  1. Rechtens und richtig ist leider nicht immer das gleiche … Seit ich einmal einen Handyvertrag unterzeichnet habe, bei dem ich dann zwei Jahre für ein Handy bezahlt habe, das mir nie ausgehändigt wurde (der Vertrag sollte ohne neues sein), lese ich Kleingedrucktes recht genau.

    Neulich beim Kauf einer Fensterfront sagte ich zur Verkäuferin im Telefon: „Ich gehöre zu den Leuten, die das Kleingedruckte vorm Unterzeichnen lesen. Zu den AGB habe ich eine Frage zu einem Absatz.“ Ihre Reaktion: „Ach Du Sch…“. Es ging immerhin darum, dass der Vertrag einen Festpreis hatte, die AGB den aber nach 12 Wochen aushebeln … bei derzeitigen Lieferterminen also alles andere als egal …

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  2. Hallo Ines,

    vermutlich haben ganz viele Leute negative Erfahrungen dieser und ähnlicher Art gemacht. Was mich, schon allein wegen vollmundiger, anderslautender Behauptungen aus angeblich so kundenorientierten Tech-Unternehmen, besonders irritiert, ist, dass nie auch nur der Versuch gemacht wird, einen Kompromiss zu finden. Ich bin trotz meiner Jahre so unglaublich naiv. Und das, obwohl ich doch selbst fast immer im Vertrieb gearbeitet habe.

    Ich tue mich schwer damit, die AGB’s zu lesen. Das liegt nicht nur daran, dass sie sehr klein, sondern dazu auch noch sehr lang sind. Da brauchste Zeit und Muße. Wer hat die schon? 😃 Aber richtig ist es, sie sich zu nehmen. Sonst passieren halt Dinge, über die man sich später so richtig ärgert. Dass meine Frau und ich nie wieder bei Freenet einen Vertrag abschließen werde, wird die nicht jucken. Schließlich sind wir bald 70.

    Hast du denn durch deine Aufmerksamkeit bei den AGB etwas in deinem Sinne erreichen können?

    Grüße
    H

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